Die in den Zeugnissen festzuhaltenden Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers.
Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich dabei vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich dabei vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
Andere Gesichtspunkte, z.B. "Teamfähigkeit", "Kreativität" oder "Pünktlichkeit" beim Arbeitsverhalten oder "Zivilcourage", "Rücksichtnahme" oder "Umgangsformen" beim Sozialverhalten, sind weitere mögliche Gesichtspunkte, die bei der Bewertung berücksichtigt werden können.
Bei der Bewertung des Arbeitsverhaltens geht es nicht um solche Gesichtspunkte, die das Verhalten mit Bezug auf fachspezifisch begründete Arbeitsverfahren und Methoden kennzeichnen, da diese in die Bewertung des Faches einfließen, sondern um ein Arbeitsverhalten, das die Schülerin bzw. den Schüler fachübergreifend und fachunabhängig kennzeichnet.
Bei der Bewertung des Sozialverhaltens geht es um ein Verhalten, das die Schülerpersönlichkeit in ihrem Verhältnis zu anderen und zum "Gemeinwesen Schule" kennzeichnet. Hierbei ist von Bedeutung, inwieweit die Schülerin bzw. der Schüler einen Ausgleich zwischen individuellen Ansprüchen und den Ansprüchen anderer, zwischen dem selbstständigen und selbst verantworteten Handeln und der Anerkennung einschränkender Grenzen und Regeln, die um des Gesamten willen notwendig sind, herstellen kann.
DIe Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeits- als auch zum Sozialverhalten, wobei folgende Standardformulierungen verwendet werden:
Die Beurteilungen im Arbeits- und Sozialverhalten auf dem Zeugnis sollten dabei nicht als nebensächlich oder minderwertig gegenüber den Noten in den Unterrichtsfächern angesehen werden. Rückmeldungen von Schulabgängern und aus Ausbildungsbetrieben machen deutlich, welchen hohen Stellenwert diese Beurteilungen z.B. bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz einnehmen. Dies gilt übrigens ebenso für auf dem Zeugnis vermerkte Fehlzeiten.