Häufig gefragt am Niedersächsischen Internatsgymnasium Bad Bederkesa


Mittagsverpflegung

Wie funktioniert die Anmeldung und Bezahlung des Mittagessens?

Die Anmeldung zum Mittagessen erfolgt über das System sams-on. Dieses System ermöglicht Ihnen das Essen (bereits mehrere Tage im voraus) bis spätestens 9:45 Uhr des gewünschten Tages zu bestellen. Die Bestellung ist von zu Hause aus über diesen Link möglich:
nig-bederkesa.sams-on.de

Wo finde ich den Speiseplan?

Der Speiseplan für die laufende Woche ist im Internet einsehbar. Eine gedruckte Version hängt neben der Bezahlstation aus.

Welche speziellen Essensangebote gibt es?

Externe Schüler können zwischen Tellergericht und Menü (inkl. Dessert und Mineralwasser) wählen. Täglich wird auch ein vegetarisches Gericht angeboten. Besonderes Essen bei Lebensmittelunverträglichkeiten kann für externe Schülerinnen und Schüler leider nicht angeboten werden. Weitere Infos (z.B. aktuelle Preise) finden Sie unter Mittagessen.

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Schließfächer

Wie bekommt mein Kind ein Schließfach?

Auf Antrag im Sekretariat (jederzeit möglich), vorwiegend für Schülerinnen und Schüler ab Jg. 10.

Welche Kosten entstehen?

Bei Antragstellung keine, es wird jedoch mit dem Antrag auf die anfallenden Kosten für die Schlosserneuerung im Falle eines Verlustes hingewiesen (ca. 105,00 €, Stand 01/2024).

Was mache ich, wenn der Schlüssel verloren gegangen ist?

Meldung im Sekretariat, es wird eine Verlusterklärung von den Eltern unterschrieben, der Verlust wird angezeigt, Eltern bekommen eine zu begleichende Rechnung (ca. 105,00 €, vorbehaltlich etwaiger Preissteigerungen für Austauschschlösser), das Schloss wird ausgetauscht.

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Lehrbuchausleihe

Wann erfolgt die Anmeldung zur Lehrbuchausleihe?

Die Anmeldung zur Lehrbuchausleihe erfolgt am Ende des Schuljahres (genauer Termin wechselt je nach Ferien).

Wann werden die Bücher verteilt?

Die Schulbücher werden am ersten Schultag ausgegeben.

Was mache ich, wenn ein Buch verloren gegangen ist oder beschädigt wurde?

Bei Verlust oder Beschädigung eines Schulbuches wendet man sich an Frau Küttner bzw. die Mittwoch: 1. große Pause am Mittwoch in der 1. große Pause, Raum: H112.

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Ganztagsangebot

Welche Ganztagsangebote gibt es?

Das Angebot an Arbeitsgemeinschaften wird in jedem Schuljahr neu zusammengestellt, viele AGs werden aber seit Jahren angeboten, weil sie sich bewährt haben. Das Ganztagsprogramm des NIG ist umfangreich und bietet vielfältige Aktivitäten an, die u.a. den Themenbereichen – „Musik und Theater“, „Sport“,  „Natur und Technik“ sowie "Fördern,Fordern und Sprache" –  zugeordnet sind. Die meisten AGs werden von Lehrkräften angeboten, es gibt aber auch einige Angebote wie z.B. die Astronomie-AG, die von einem „externen“ Fachmann oder Fachfrau geleitet werden. Es ist durchaus gewünscht, dass auch Schülerinnen und Schüler ihre Wünsche äußern, so dass, wenn ausreichende Nachfrage besteht und ein Leiter gefunden werden kann, auch neue Angebote eingerichtet werden können. Ob eine AG durchgeführt wird oder nicht, hängt immer von den Anmeldezahlen ab. Die Entscheidung darüber fällt die Schulleitung mit den Lehrkräften, die das Angebot leitet. 

Wann erfolgt die Anmeldung zu den Ganztagsangeboten?                                                                

Die Anmeldezettel werden den Schülerinnen und Schülern jeweils zu Beginn eines Schuljahres und vor Ende des 2. Schulhalbjahres ausgeteilt. Die Anmeldung bezieht sich in der Regel auf ein Schulhalbjahr, bei fortgesetzter Teilnahme ist eine erneute Meldung im 2. Halbjahr erforderlich. Die Anmeldung zu einer AG ist verbindlich und muss von den Eltern durch Unterschrift bestätigt werden.

Kann zwischen AGs gewechselt werden?

Es gibt keine „Wechsel“ zwischen AGs, nur An- oder Abmeldungen. Da die Durchführung von Arbeitsgemeinschaften für die Leiter Arbeitszeit ist, die von der Schulleitung eingeplant und angerechnet werden muss, ist aus organisatorischen Gründen ein beliebiges Hin-und Herwechseln zwischen verschiedenen Angeboten nicht möglich. Die Anmeldung zu einer AG ist verbindlich und gilt für ein Schulhalbjahr, da aufgrund der Anmeldezahlen zu Beginn des Halbjahres entschieden wird, ob eine AG stattfinden kann oder nicht. Insbesondere bei sehr kleinen Gruppen ist es nicht vorgesehen, dass Schüler während des Halbjahres „aussteigen“. In besonderen Fällen muss dies mit den AG-Leitern und der Schulleitung geklärt werden. Sollte ein Schüler oder eine Schülerin im laufenden Schulhalbjahr in eine bestehende AG „einsteigen“ wollen, ist dies jeweils mit den AG-Leitern zu klären. Gerade bei kleinen Gruppen ist dies aber häufig problemlos möglich.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind nicht zu der AG kommen kann?

Eine angewählte AG ist verpflichtender Unterricht. Ist Ihr Kind nur bei der AG verhindert, ist eine Beurlaubung oder eine Entschuldigung vorzulegen. Sollte der Schüler oder die Schülerin den gesamten Tag fehlen, so können die AG-Leiter dies bei WebUntis einsehen. Eine gesonderte Beurlaubung oder Entschuldigung ist hier nicht nötig, sondern wie gewohnt beim Klassenteam vorzulegen.

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IServ

Was ist IServ und warum sind die Schüler dort angemeldet?

IServ ist eine Kommunikationsplattform für Schulen. Die Lerngruppen können hier über Foren und E-Mail Informationen und Dateien austauschen, Termine in einem Kalender verwalten und vieles mehr.

Mit der Einrichtung eines Benutzerkontos auf dem Server nigb.de erhält Ihr Kind ein eigenes Benutzerkonto (z.B.: max.mustermann@nigb.de) auf dem Server. Dieses dient auch zur Anmeldung auf den Computern im Rechnerraum der Schule.

Im Schulalltag (vor allem der höheren Jahrgänge) werden z.B. Unterrichtsmaterialien als Dateien den Lerngruppen verfügbar gemacht oder Informationen über Mail ausgetauscht. Dies erfolgt jedoch erst nach einer Einweisung der Schüler in die Benutzung.

Wie erreiche ich die IServ-Seite der Schule?

Zur Login-Seite gelangen Sie über https://nigb.de/idesk/

Was mache ich, wenn das Passwort vergessen wurde?

Das Passwort kann problemlos zurückgesetzt werden. Ihr Kind kann dafür die Kollegen Herr Godemann oder Herr Färber ansprechen. Im Zweifel helfen hier auch die Klassenlehrer/-innen weiter.

Wird die Kommunikation auf IServ kontrolliert?

E-Mails werden grundsätzlich nicht kontrolliert oder mitgelesen. In den Foren sind die Leiter der Lerngruppen (z.B. Klassenlehrer) mit eingetragen und können die Beiträge lesen und kommentieren. Im Chat gibt es die Möglichkeit Vorfälle von Mobbing oder unpassenden Beiträgen zu melden. In diesem Fall wird ein Auszug des Chats mit den Klarnamen der Beteiligten an die Administratoren versendet und der Fall wird geprüft.

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Beratungsangebote

Welche Beratungsangebote gibt es?

Die Beratung und die zuständigen Ansprechpartner am Niedersächsischen Internatsgymnasium Bad Bederkesa finden Sie hier.

 

An wen wende ich mich, wenn mein Kind in der Schule Probleme hat?                                                      

Bitte ermuntern Sie Ihr Kind, sich vertrauensvoll an den betreffenden Fachlehrer bzw. an das Klassentandem zu wenden, damit es lernt, Konflikte selbstständig und erfolgreich zu lösen – nur so kann es Selbstvertrauen gewinnen. Dies gilt auch für Sie als Eltern. Unserem Kollegium ist ein offener und ehrlicher Umgang miteinander sehr wichtig und wir alle sind gerne bereit, in einen Dialog zu treten. Falls Sie darin keine Lösungsmöglichkeit sehen sollten, wenden Sie sich bitte an unsere Koordinatorin der Sekundarstufe I oder an den Schulleiter.

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Handy/Smartphone

Darf mein Kind sein Mobiltelefon mit zur Schule bringen?   

Das NIG verbietet keinem Kind, das Mobiltelefon mit zur Schule zu bringen, solange es während der Unterrichts- und Pausenzeiten ausgeschaltet bleibt.

Wie kann ich mein Kind während der Schulzeit erreichen?

In dringenden Fällen rufen Sie bitte im Sekretariat an, welches dann Ihr Kind informiert und die Rückrufmöglichkeit über das Festnetz bzw. dann über das Mobiltelefon sicherstellt.

Wann dürfen Schülerinnen und Schüler ihre Mobiltelefone in der Schule benutzen?

Die Benutzung von elektronischen Medien auf dem Schulgelände ist entsprechend der aktuell gültigen Hausordnung erlaubt. So ist es beispielsweise den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe (ab Jg. 11) gestattet das Handy und eigene digitale Endgeräte (BYOD) in Absprache mit der Lehrkraft zu benutzen. 

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Busfahrkarte/Fahrzeiten

Wann erhalten die Kinder ihre Busfahrkarten?

Ungefähr zwei Wochen nach Schuljahresbeginn erhalten die Schüler/innen ihre Busfahrkarten. Bis dahin sind die Busfahrer angewiesen, die Kinder ohne Nachweis zu befördern.

Wann fahren die Busse?

Die genauen Abfahrtzeiten und Haltestellen entnehmen Sie bitte den Fahrplänen oder der Internetseiten der KVG-Stade: 

https://www.kvg-bus.de/fahrplaene/

An wen wende ich mich, wenn es Konflikte im Bus oder an der Haltestelle gibt?

Bitte wenden Sie sich zunächst einmal an die Busfahrer, da dies kein Schulbereich ist. Geben Sie diese Informationen bitte auch an die Koordinatorin der Sekundarstufe I weiter.

Welche Besonderheiten sind bei den Busfahrplänen zu beachten?

Die Schulbusse fahren nur noch zur 1. Stunde zu den Schulen. Der Rückweg ist nur nach der 5., 6. und 8. Stunde mit dem Bus möglich. Aus diesem Grunde gibt es keinen Schulschluss nach der 7. Stunde.

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Kontaktdaten und Anfahrt

Wie erreiche ich den Lehrer/die Lehrerin Herrn/Frau …?

Jede Lehrkraft hat eine eigene E-Mail Adresse, unter der diese schriftlich kontaktiert werden kann: vorname.nachname@nigb.de. Telefonnummern dürfen vom Sekretariat nicht herausgegeben werden.

Wie erreiche ich die Schulleitung?

Den Schulleitung erreicht man entweder per E-Mail oder über das Sekretariat. 

Wie lauten die wichtigsten Kontaktdaten der Schule?

Telefon: 04745/9287-0, Fax: 04745/9287-11, E-Mail: schule(at)nigb.de

Wo bekomme ich Informationen zu Anfahrt und Parkplätzen?

hier: Anfahrt

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Krankmeldung/Entschuldigung/Befreiung

Wo finde ich Informationen zu Unterrichtsversäumnissen?

Das Merkblatt, ein Vordruck für Entschuldigungen und Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Muss ich bei Krankheit meines Kindes das Sekretariat verständigen?

Nein. Fehltage müssen schriftlich entschuldigt werden, dabei genügt es, wenn der Schüler / die Schülerin die Entschuldigung der Klassenlehrkraft nach seiner Genesung vorlegt. Bei länger andauernden Krankheiten sollte jedoch die Schule benachrichtigt werden. Meldepflichtige Krankheiten (Läuse, Scharlach, Masern etc.) müssen dem Sekretariat umgehend mitgeteilt werden.

Wann muss eine Entschuldigung oder ein Attest für einen Fehltag vorliegen?

Es genügt, wenn der Schüler / die Schülerin die Entschuldigung der Klassenlehrkraft nach seiner Genesung vorlegt. Bei länger andauernden Krankheiten sollte jedoch die Schule benachrichtigt werden.

An wen wende ich mich, wenn mein Kind vom Unterricht befreit werden soll?

Beurlaubungen sind grundsätzlich vor dem beabsichtigten Termin schriftlich zu beantragen. Für vorhersehbare Termine (z.B. Facharztbesuche) ist eine Beurlaubung einzureichen. Zuständig für die Beurlaubungen sind die Klassenlehrkräfte bis zu einem Tag (außer an Tagen unmittelbar vor oder nach den Ferien), der Schulleiter ab zwei Tagen oder vor Feiertagen oder an Tagen unmittelbar vor oder nach den Ferien.

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