Hygieneplan

Gemäß § 36 Abs. 1 IfSG müssen innerbetriebliche Vorgehensweisen von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen in einem Hygieneplan festgelegt werden. Der Hygieneplan stellt die notwendigen Grundlagen zur Verfügung, die den Erfordernissen an unserer Schule angepasst wurden. Er kann auf Anfrage bei unserem Sicherheitsbeauftragten eingesehen werden.