Beratungskonzept

Beratung ist ein selbstverständlicher und wichtiger Teil des Schulprogramms am Niedersächsischen Internatsgymnasium und unterstützt die dort festgelegten Ziele. Als solches stellt sie einen alltäglichen Bestandteil der unterrichtlichen und erzieherischen Praxis der Lehrenden dar.

Beratung zeichnet sich ganz allgemein durch gegenseitigen Respekt aus und durch die Bereitschaft, die vorhandenen Chancen für den Beratungsprozess zu nutzen. Das Beratungskonzept muss sich den sich stets verändernden Bedingungen anpassen und daher regelmäßig fortgeschrieben werden.

Grundsätzlich nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer an unserer Schule die von den Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern herangetragenen Beratungsaufgaben wahr. Zusätzlich verfügt das Niedersächsische Internatsgymnasium als Internatsschule über ein erweitertes Beratungsangebot, da neben den Lehrkräften auch Erzieherinnen und Erzieher eine beratende Funktion innehaben.

1. Mitglieder des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgaben

1.1.   Klassenlehrkräfte

Sie werden in der Regel als erste Instanz von den Ratsuchenden aufgesucht und beraten bei pädagogischen Fragen, zum Arbeits- und Sozialverhalten, bei Fragen zur individuellen Leistung. Auch in Bezug auf die Schullaufbahn berät in erster Linie die Klassenlehrkraft. In diesen wichtigen pädagogischen Dingen wird er bzw. sie unterstützt von einem ebenfalls in der Klasse eingesetzten Team von Fachlehrkräften. Die Klassenlehrkräfte gestalten regelmäßig Elternabende, Elternsprechtage oder auch individuelle Gesprächstermine, bei denen sie über den Entwicklungsstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler Auskunft geben. Klassenlehrer geben zudem Auskunft zur Gesamtpersönlichkeit der Schülerin bzw. des Schülers und stehen ihnen in Konfliktsituationen beratend zur Seite.

1.2.    Fachlehrkräfte

Sie informieren in erster Linie über Fachinhalte und den Leistungsstand in ihren Fächern und unterstützen den Klassenlehrer bei pädagogischen Fragen.

1.3.    Erzieherinnen und Erzieher

Sie beraten die Schülerinnen und Schüler, die im Internat wohnen. Dabei orientieren sie sich am Konzept zur Internatserziehung, das für das NIG gesondert vom Beratungskonzept entwickelt worden ist.

1.4.   Koordinatoren

Die Koordinatorin und Koordinatoren beraten gemäß Bezugserlass in allen Angelegenheiten ihrer Fachbereiche (A, B, C) und sind Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die jeweiligen Sekundarbereiche I und II. Sie arbeiten dabei eng mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern bzw. Tutorinnen und Tutoren zusammen. Besonders sind sie bei der Schullaufbahnberatung und anderen schulrechtlichen Fragen heranzuziehen. Für den Sekundarbereich I ist zurzeit Frau Nutzenberger (Fachbereich A), Herr Ehlers (Fachbereich B) und Herr Färber (Fachbereich C) zuständig; im Sekundarbereich II ist Herr Ehlers vornehmlich Ansprechpartner.

1.5.    Fachobleute

Die Fachobleute beraten gemäß Bezugserlass in allen Angelegenheiten der Fachbereiche.

1.6.    Vertrauenslehrer

Ein Vertrauenslehrer ist ein Lehrer, der vom Schülerrat oder der Klassensprecherversammlung auf ein Jahr gewählt wird. Jeder Schüler kann sich bei als ungerecht empfundener Behandlung (oder Beurteilung) und bei persönlichen oder familiären Problemen an den Vertrauenslehrer wenden. Zurzeit ist Frau Marschalk Vertrauenslehrerin am NIG.

1.7.   SV-Beratungslehrer

Der SV-Beratungslehrer kann von der Schülervertretung gewählt werden. Er unterstützt diese bei ihrer Tätigkeit. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind dabei zumeist Beratung bei schulrechtlichen Fragen und bei der Vermittlung von Konflikten zwischen der Schülervertretung und Lehrern bzw. der Schulleitung. SV-Beratungslehrerin am NIG ist zurzeit Frau Marschalk.

1.8.    Schulleitung

Der Schulleiter, in unserem Fall Herr Stegemann, ist in seiner beratenden Funktion durch Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte direkt ansprechbar und steht für Beratungen zur Verfügung. Im Regelfall ist der direkte Kontakt aber mit den zuständigen Ansprechpartnern zuvor herzustellen (Fachlehrkräfte, Klassenlehrkräfte, Fachobleute, Koordinatoren).

Der Schulleiter zieht bei Bedarf die anderen Beratungsebenen hinzu, verweist ggf. auf diese und informiert sie entsprechend den Notwendigkeiten. Sein/e Ständige Vertreter*in übernimmt in seiner Abwesenheit oder bei Bedarf auch die Beratungsfunktion.

Der Schulleiter ist durch die Beratenden – sofern sie nicht per Amt der Verschwiegenheit unterliegen – über maßgebliche Vorgänge zu informieren.

1.9.    Personalrat

Die Personalräte sind Ansprechpartner für die Kollegen und Angestellten. Sie stehen ihnen in Rechtsfragen oder in Konflikten mit der Schulleitung oder anderen Kollegen beratend zur Seite.

In Gesprächen mit der Schulleitung vertreten sie die Interessen der Kollegen, z.B. bei Entscheidungen über neue Stellenausschreibungen, bei Beurteilungen oder bei Beschwerden über unbefriedigende Arbeitsbedingungen.

Die Möglichkeiten des Personalrates beziehen sich vor allem darauf, die Einhaltung formaler Kriterien zu überprüfen und dem Schulleiter seine Anliegen und Argumente vorzutragen. Mitglieder des Personalrates sind zur Zeit Frau Kuhn, Frau Welsch, Herr Müller und Herr Godemann und Frau Wächter.

1.10. Beratungslehrkräfte

Am NIG sind Frau Isenbiel und Herr Nöthlich als Beratungslehrkräfte im Einsatz, die im Rahmen des Bezugserlasses tätig sind und sowohl Schülerinnen, Schülern und Eltern, aber auch Kolleginnen und Kollegen beratend zur Seite stehen.

Das Beratungsangebot umfasst verschiedene Teilbereiche und unterliegt einigen Grundsätzen. So ist Beratung in jedem Fall freiwillig. Die Beratungslehrkraft ist zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach dem Leitsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ versucht die Beratungslehrkraft die Ratsuchenden zu unterstützen, ohne die Beratungsaufgaben der Eltern oder Kolleginnen und Kollegen in Frage zu stellen oder außer Kraft zu setzen.

1.10.1. Beratungsgrundsätze und –ziele

Die Beratung durch die Beratungslehrkraft ist grundsätzlich freiwillig. Die Ratsuchenden entscheiden also selbst, ob sie eine Beratung wünschen oder nicht. Entsprechend entscheidet auch die Beratungslehrkraft, ob er bzw. sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder die Ratsuchenden an eine andere Beratungsstelle (inner- oder außerschulisch) weitervermittelt. Beide, Ratsuchende und Ratgebende, können die Beratung jederzeit abbrechen.

Die Beratung durch die Beratungslehrkraft dient in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe. Dies geschieht in der Regel durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen, Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.

Die Beratung durch den Beratungslehrer bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).

Die Beratung durch den Beratungslehrer bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an. Beratung erschöpft sich daher nicht in kurzen Ratschlägen, sondern erfordert eine umfassende Analyse sowie eine zeitlich mehrschichtige Vorgehensweise.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Beratung zum Ziel hat, direkt oder indirekt Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen, respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer „menschlichen Schule“.

1.10.2. Einzelfallberatung

Ein zentrales Tätigkeitsfeld der Beratungstätigkeit umfasst in der Regel die Einzelfallberatung, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, aber auch Kolleginnen und Kollegen nutzen können.

Dabei kann es um Teillernstörungen oder Schullaufbahnberatung, aber auch um Konfliktsituationen zwischen Schülern, um Mobbing oder Integrationsprobleme, um familiäre Probleme oder auch anderes gehen. Die Beratungslehrkräfte kennen das Beratungssystem und versuchen dabei in der Regel eine Erstklärung, bevor sie entscheiden, ob das Problem schulintern oder eventuell durch Hinzunahme außerschulischer Institutionen anzugehen ist.

1.10.3.  Beratung von Schule und Lehrkräften

Mögliche Tätigkeiten der Beratungslehrkräfte in diesem Bereich betreffen z.B.

  • die Beratung von Kolleginnen und Kollegen aufgrund von Erfahrungen aus der Einzelfallberatung
  • Arbeit mit Schülergruppen oder auch schulklassenbezogene Beratung
  • Kontakte zu Beratungseinrichtungen vor Ort
  • kollegiale Supervision
  • Mitwirkung in der schulinternen Lehrerfortbildung.

2. Wiederkehrende Beratungen im laufenden Schuljahr

2.1.   Elternabende

Am Niedersächsischen Internatsgymnasium wird zur ersten Klassenelternversammlung des jeweiligen Doppeljahrgangs (Wahl der Elternvertretung) von der Klassenlehrkraft eingeladen.

Die weiteren Elternabende, die nach Bedarf in der Klasse stattfinden, erfolgen auf Einladung der Elternvertretung der Klasse. Die Lehrkräfte werden in der Regel hinzugeladen, aber auch Fachlehrer können eingeladen werden sowie die Beratungslehrerin, die themenbezogen Konfliktfelder zur Diskussion bringen können.

2.2.   Elternsprechtage

Zu den Elternsprechtagen wird von der Schulleitung eingeladen. Sie finden zwei Mal im Jahr statt, einmal im November und dann noch einmal im Februar. Genaue Termine finden Sie im nigb-Kalender oder im NIG-Planer.

2.3.   Informationsveranstaltungen

Jährlich finden diverse Informationsveranstaltungen für Eltern und Schülerinnen und Schüler statt, z.B.

  • Für zukünftige Fünftklässler (u.a. Informationen zur Bläserklasse)
  • Zur Wahl der zweiten Fremdsprache
  • Zu Belegungsverpflichtungen/Profilen in der Sek II
  • Zu aktuellen Veränderungen (z.B. bilingualer Unterricht ab Klasse 8)

2.4.   Fortbildungen

Nach Bedarf werden Fortbildungen zum Thema (Cyber-) Mobbing, Gefahren im Netz, Drogenprävention o.Ä. für Schüler oder auch interessierte Eltern und Kollegen organisiert.

3. Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen

Seit dem Schuljahr 2011/12 nimmt das Niedersächsische Internatsgymnasium mit der Klasse 7 am „Wir sind Stark“-Projekt in Kooperation mit der Polizei teil, bei dem es in einer zweitägigen Fortbildung um Gewaltprävention und Stärkung des sozialen Gefüges in einer Klasse geht.

Seit dem Schuljahr 2014/2015 findet an unserer Schule das Präventionsangebot „Klarsicht“ statt, welches sich an die Schülerinnen und Schüler des achten Jahrgangs richtet und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Zigaretten vermittelt. Auch dieses Projekt findet in Kooperation mit der Polizei statt.

Ebenfalls in Kooperation mit der Polizei bietet unsere Schule eine Aufklärungsveranstaltung für den Jahrgang 11 zum Thema Alkohol und Autofahren (“Don’t drug and drive“) an.