23. Mai 1949 - Das Grundgesetz

Gedenktag 23. Mai 1949
Gedenktag 23. Mai 1949

Am 23. Mai 1949 wurde von Konrad Adenauer, dem damaligen Präsidenten des Parlamentarischen Rates, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet.

Das Resultat der Erfahrungen mit der gescheiterten Weimarer Republik und der Diktatur des Dritten Reichs hatte maßgeblichen Einfluss auf die Arbeit des Parlamentarischen Rates, und somit auch auf das Grundgesetz. Dieses kann als erste demokratische Verfassung, die sich in Deutschland in der politischen Praxis bewährt hat, bezeichnet werden. Es bildet bis heute die Grundlage des staatlichen Lebens der Bundesrepublik - mit ein paar Ergänzungen und Änderungen.

Nachdem die westlichen Siegermächte (USA, Frankreich und England) beschlossen, dass Deutschland wieder als demokratischer Staat mit einer Regierung entstehen sollte, wurde begonnen, an einer deutschen Verfassung zu arbeiten.

Die Präambel, gewissermaßen das Vorwort des deutschen Grundgesetzes, ist das einzige Schriftstück, in der alle Bundesländer aufgezählt sind und soll ersichtlich machen, was das Grundgesetz bezweckt. Die Gründung des Deutschen Staates gilt als die erfolgreichste Re-Demokratisierung und das Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz besteht aus der Präambel, den Nominierungen der Grundrechte, den grundrechtsgleichen Rechten und dem Staatsorganisationsrecht.

Das Grundgesetz beinhaltet die generellen Freiheitsrechte, welche für das gesamte deutsche Volk unbegrenzt gelten und es u.a. zur Gleichberechtigung verpflichten.

Es wird allerdings oft darauf hingewiesen, dass die Entstehung einer stabilen Demokratie nicht nur auf das Grundgesetz, sondern vor allem auch auf den wirtschaftlichen Aufschwung zurückzuführen ist. Dem wird entgegengehalten, dass das Wirtschaftswachstum ohne stabile rechtliche und politische Bedingungen nicht möglich gewesen wäre.                                 

Sina Roth, Tanalee Daniel

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