Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen während der Pausen und der sonstigen Nutzung der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten der Schule wird vom Kultusministerium empfohlen.
Damit gilt nach wie vor keine Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Aber wir weisen daraufhin, dass die Möglichkeit, dies zu tun, besteht.