Tragen vom Mund-Nase-Schutz

Am 19.06.2020 hat das Kultusministerium eine neue Verfügung erlassen.

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen während der Pausen und der sonstigen Nutzung der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten der Schule wird vom Kultusministerium empfohlen.

Damit gilt nach wie vor keine Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Aber wir weisen daraufhin, dass die Möglichkeit, dies zu tun, besteht.

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