BYOD - Bring Your Own Device

Private digitale Endgeräte in der Oberstufe

 

Die folgenden Grundsätze stellen einen organisatorischen Rahmen dar, um eigene digitale Endgeräte (Smartphone, Tablet, Laptop) als tägliche Werkzeuge sinnvoll und gewinnbringend in den Unterricht zu integrieren. Die Nutzung eigener Endgeräte (BYOD) im Unterricht ist nicht verpflichtend. Sollte man sich aber dafür entscheiden, muss sich die Lehrkraft auf das regelmäßige Mitbringen dieser zum Unterricht durch die Schüler*innen verlassen können. Zudem sind die Nutzungsbedingungen der Geräte im Unterricht abhängig von der individuellen Entscheidung der Lehrkraft und können sich nach Fach, Unterrichtseinheit und den einzelnen Stunden ändern. Die folgenden Regeln halten die wichtigsten Grundbedingungen fest, welche zu jeder Zeit gelten sollen. Alles weitere kann nur individuell zwischen Lehrkraft und Lerngruppe vereinbart werden - und dies hat Geltung.

  1. Es gelten die Schulregeln und die IServ-Nutzungsordnung sowie die Weisungen zur Nutzung durch die individuelle Lehrkraft.
  2. Um möglichst gleiche Arbeitsbedingungen zu schaffen, stehen für die Arbeit im Unterricht bei Bedarf zusätzlich zu den selbst mitgebrachten Geräten eine begrenzte Anzahl schuleigener Tablets zur Verfügung. Während man sie nutzt, verpflichtet man sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Endgeräten. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen ist der Schaden zu ersetzen.
  3. Die Nutzung darf den Unterricht nicht stören und Mitschüler*innen nicht vom Unterricht ablenken, daher ist dafür Sorge zu tragen, dass das Gerät immer lautlos eingestellt ist. Das gilt für Tonübertragungen und den Vibrationsalarm. Im Unterricht sind Kopfhörer zu tragen, wenn Aufgaben Ton erfordern. Darüber hinaus ist das Gerät im Standby-Modus zu belassen, sofern es nicht aktiv benötigt wird.
  4. Die Nutzung kann seitens der Lehrkraft eingeschränkt werden. Aus diesem Grund müssen neben dem digitalen Endgerät immer auch Papier und verschiedene Stifte zur Verfügung stehen.
  5.  Es muss sichergestellt werden, dass der Akku des jeweiligen Gerätes geladen ist, da ein Zugang zu Steckdosen nicht immer gewährleistet werden kann. Alternativ kann auch eine Powerbank mitgebracht werden.
  6. Unterrichtsergebnisse dürfen von der Lehrkraft zu Bewertungszwecken in analoger Form (zuhause ausgedruckt durch die Schüler*innen) verlangt werden.
  7. Es besteht keinerlei Verpflichtung oder Notwendigkeit, kostenpflichtige Apps auf private Geräte herunterzuladen.
  8. Der zur Verfügung gestellte Internetzugang darf nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
  9. Grundlegend gilt:
  • Im Unterricht sowie außerhalb des Unterrichts dürfen keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von Personen ohne deren Zustimmung erstellt und verbreitet werden. (Recht am eigenen Bild)
  • Es darf kein urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet oder veröffentlicht werden (das gilt auch für alle Materialien, die die Lehrkräfte zur Verfügung stellen).
  • Der Aufruf, die Speicherung und die Verbreitung von beleidigenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalten auf dem Gerät sind untersagt.
  • Es dürfen keine illegalen Tauschbörsen verwendet, Kinofilme, Musik, Serien oder Software heruntergeladen werden

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