Sprechprüfungen in den Jahrgängen 6 und 8

In diesen beiden Schuljahrgängen wird eine Sprechprüfung durchgeführt. Diese wird als mündliche Klassenarbeit gewertet und geht damit zu einem gleichen Anteil in die schriftliche Note ein wie die anderen, schriftlichen Klassenarbeiten. Die Schülerinnen und Schüler werden im Laufe dieser beiden Schuljahre regelmäßig durch spezielle Übungen im Unterricht an dieses Format herangeführt. Sie dauert ca. 15 Minuten für jeweils zwei Prüflinge, die die Prüfung gemeinsam bestreiten. Dabei müssen die Prüflinge auf einige Fragen antworten, die einer ihnen bereits bekannten Auswahlliste entstammen. Ferner hält jeder Prüfling einen kurzen Monolog und zum Abschluss gibt es einen Dialog zwischen den beiden Prüflingen zu einer vorgegebenen Situation.

Warum eine Sprechprüfung?

  • Aus der Wirtschaft wird die Französisch-Sprechkompetenz der Berufsanfänger bemängelt und eine verstärkte Förderung dieser Kompetenz im Französischunterricht verlangt.

  • Die Kompetenz „Sprechen“ hat laut Kerncurriculum in Leistungssituationen den gleichen Stellenwert wie die anderen funktionalen kommunikativen Kompetenzen und muss dementsprechend überprüft werden.
  • Die in den Sprechprüfungen geforderten Formate und Leistungen besitzen einen hohen Anwendungsnutzen in touristischen und alltäglichen Situationen.

  • Eine derartige Prüfung hat eine hohe Motivationswirkung auf die Schülerinnen und Schüler.
  • Angleichung an internationale und europäische Standards (z. B. der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen).