Sprechprüfungen in den Jahrgängen 5, 7 und 9

In den Jahrgängen 5, 7 und 9 wird eine Sprechprüfung durchgeführt. Als Überprüfung einer der grundlegenden kommunikativen Kompetenzen des Englischunterrichts gehört die Sprechprüfung laut Kerncurriculum formal zu den „schriftlichen Lernkontrollen“ und geht wie eine reguläre Klassenarbeit in die schriftliche Note ein.

Die Schülerinnen und Schüler werden im Laufe des Schuljahres regelmäßig durch spezielle Übungen im Englischunterricht an dieses Format herangeführt.

Warum eine Sprechprüfung?

• Aus der Wirtschaft wird die Englisch - Sprechkompetenz der Berufsanfänger bemängelt und eine verstärkte Förderung dieser Kompetenz im Englischunterricht verlangt.


• Die Kompetenz „Sprechen“ hat laut Kerncurriculum in Leistungssituationen den gleichen Stellenwert wie die anderen funktionalen kommunikativen Kompetenzen und sollte dementsprechend überprüft werden.

• Die in den Sprechprüfungen geforderten Formate und Leistungen besitzen einen hohen Anwendungsnutzen in touristischen und alltäglichen Situationen.


• Eine derartige Prüfung hat – so berichten erfahrene Englischlehrkräfte - eine hohe Motivationswirkung auf die Schülerinnen und Schüler.

• Angleichung an internationale und europäische Standards (z. B. der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen).