Klassenfahrten
In der Regel sollte eine Klassenfahrt im ersten Halbjahr von Jg. 6 und eine in Jg. 8 stattfinden. Die Fahrten innerhalb eines Jahrgangs sollten zum gleichen Termin stattfinden, um die Fächer zu entlasten, die in Kursen unterrichtet werden (2.Fremdsprache, Religion / Werte und Normen).
Gemeinsame Termine sollten vor allem, wenn sie relativ früh gewünscht sind, vor den jeweils ersten Elternabenden eines Schuljahres (die zum Teil aufgrund von Wahlen in den ersten 14 Tagen nach Schulbeginn stattfinden) festgelegt werden, z.B. der ersten Dienstbesprechung am Ende der großen Ferien, bei deren Planung für derartige Absprachen wie auch für Klassenübergaben ausreichende Zeitfenster festzulegen sind.
Da Planungen für mehrere Gruppen mit unterschiedlichen Zielen zum selben Zeitpunkt leider auch dazu führen, dass Angebote geringer werden und daher schneller zu reagieren ist (Reservierungen, Buchungen u.ä.) sollte die Schulleitung so informiert und in den Prozess der Planung eingebunden sein, dass Genehmigungen und Buchungen durch die Schulleitung auch schnell erfolgen können.
Das Ziel der Fahrt in Jg. 6 sollte möglichst innerhalb von Niedersachsen liegen. Das Ziel der Fahrt in Jg. 8 sollte innerhalb von Deutschland liegen. Es darf auch in den Niederlanden liegen (z.B. Ijsselmeer) oder im Elsass (deutsch-französische Zusammenarbeit). Ziel kann auch eine mittelgroße deutsche Stadt sein (z.B. Weimar, Heidelberg, Marburg, Göttingen). Dies liegt im pädagogischen Ermessen der verantwortlichen Lehrkraft. Die Kosten für die Fahrt müssen durch das Budget der Schule abgedeckt sein.
Im zehnten Jahrgang findet die an den Sportunterricht angebundene Skifahrt statt. Alternativ kann zudem auch eine Fahrt mit politisch-kulturellem Schwerpunkt (z.B. nach Berlin) angeboten werden.
Bei Klassenfahrten im Sekundarbereich I fahren 2 Lehrkräfte pro Klasse als Begleitpersonen mit. Dies gilt auch, wenn mehrere Klassen gleichzeitig zum gleichen Ziel fahren. Es gilt der Organisationsvorbehalt des Schulleiters.
Den Klassenfahrten soll ein pädagogisches Konzept zu Grunde liegen, das im Ermessen der organisierenden Lehrkraft liegt.
Beispiele für Inhalte der Klassenfahrten:
Schüleraustausch
Schüleraustauschprogramme können in unterschiedlichen Jahrgangsstufen stattfinden. Auswahlkriterien für die teilnehmenden Jahrgänge sind die sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Fremdsprache sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen der Partnerschulen. Bei der Auswahl der einzelnen Schülerinnen und Schüler kann auch ein Fokus auf Sozialkompetenzen gelegt werden, um die interkulturelle Komponente des Austauschs möglichst optimal zu unterstützen. Ebenso sollten Partnerschaften angestrebt werden, in denen die beiden Partner über ähnliche Interessen verfügen.
Skifahrt
Die Skifahrt ist eine unterrichtsbedingte Fahrt zu außerschulischen Lernorten. Die Frage der Zahl der Begleitpersonen bei der Skifahrt in der 10. Klasse wird im Einzelfall in Absprache mit dem Schulleiter geklärt unter Berücksichtigung der geltenden Erlasse und der Programmgestaltung.
Alternativ kann zudem auch eine Fahrt mit politisch-kulturellem Schwerpunkt (z.B. nach Berlin) angeboten werden
Studienfahrten
Die Organisatoren der Studienfahrten binden ihre Planung des Programms an die Kursthemen mehrerer Fächer der Jahrgangsstufe an. Sie sprechen dann verbindliche Empfehlungen aus: Welche Fächerschwerpunkte (d.h. erhöhtes Niveau) qualifizieren Schülerinnen und Schüler für welche Studienfahrt? Die Studienfahrt führt nicht notwendigerweise ins Ausland.
Die Teilnehmerzahlen der verschiedenen Studienfahrten sollten möglichst gleichgewichtig sein. Für die Organisatoren stellt die möglichst hohe Deckungsgleichheit der belegten Kurse P1-P3 mit den Programminhalten ein geeignetes Auswahlkriterium dar. Schülerinnen und Schüler können auf alternative Kursfahrten, die besser zu ihrem Profil passen, verwiesen werden.
Es sollten mindestens 80% der Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs an den Studienfahrten teilnehmen.
Es wird eine verbindliche Anmeldefrist gesetzt, die den Organisatoren eine Planungssicherheit gibt. Es gilt der Organisationsvorbehalt des Schulleiters.
Beispiele für Reiseziele und Fächerkombinationen:
Unterrichtsbedingte Fahrten („Exkursionen“)
Solche Exkursionen sollten möglichst an einem gemeinsamen Termin im 2. Halbjahr des vorletzten Schuljahrgangs (also im 2. Halbjahr der Qualifikationsphase) stattfinden. Wenn ein anderer Termin gewünscht wird, dann nur in Absprache mit allen vom Unterrichtsausfall betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
Beispiel: Helgoland
Im Regelfall begleiten zwei Lehrkräfte die jeweiligen Studienfahrten und Exkursionen.
Alle Fahrten (Sek. I und Sek. II) sollen möglichst preisbewusst gestaltet sein.