Schulregeln

  • Jeder ist verantwortlich dafür, dass sich alle auf dem Schulgelände wohlfühlen könnnen. Mit Einrichtung und Materialien gehen alle sorgfältig um. Wir vermeiden, Schmutz ins Schulgebäude zu tragen.
  • Ein rücksichtsvoller Umgang miteinander besonders auf dem Pausengelände, auf den Treppen, an den Bushaltestellen und an den Spielgeräten ist unerlässlich.
  • Wir verbrauchen möglichst wenig Energie und erreichen dies z. B. durch energiebewusste Lüftung und Lichtnutzung. Am Ende des Unterrichts werden die Fenster geschlossen.
  • Während des Unterrichts wird grundsätzlich nicht gegessen. Ausnahmen stellen mehrstündige Klausuren und besondere äußere Umstände dar. Die jeweilige Lehrkraft entscheidet, ob in ihrem Unterricht getrunken werden darf.
  • Das Mitbringen von elektronischen Medien in die Schule erfolgt auf eigenes Risiko, eine Haftung von Seiten der Schule ist ausgeschlossen. Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung des Schulleiters zulässig. Dabei sind die datenschutzrechtlichen Belange, insbesondere das Recht des Einzelnen am eigenen Bild zu beachten.
  • Die Benutzung von elektronischen Medien auf dem Schulgelände ist Schülerinnen und Schülern nur in der Mittagspause erlaubt. Zu allen anderen Zeiten bleiben die Geräte ausgeschaltet. In dringenden Fällen können Telefonate nach Absprache mit einer Lehrkraft geführt werden. Im Unterricht dürfen elektronische Medien nur nach Absprache mit der entsprechenden Lehrkraft eingeschaltet werden.  
  • Jeder ist für seinen Klassen- bzw. Unterrichtsraum verantwortlich. Wir hinterlassen die Räume sauber und ordentlich. Am Ende der letzten Stunde des Vormittags- bzw. des Nachmittags-unterrichts werden die Stühle hochgestellt.
  • Aus Aufsichtsgründen verlassen alle die Unterrichtsräume während der großen Pausen und begeben sich in die ausgewiesenen Bereiche des Außengeländes oder in den Pausenbereich des Forums bzw. in die Flure im Erdgeschoss jedoch nicht in die Seitenflügel.
  • Das Sitzen außerhalb der dafür vorgesehenen Sitzgelegenheiten ist dort untersagt, wo es entweder gefährlich ist oder aber andere am Durchgang hindert, insbesondere in den Pausen auf Fluchtwegen wie Treppen und Fluren sowie auf allen Heizkörpern.
  • Während der Pausen und Freistunden ist aus Aufsichts- und Versicherungsgründen für Schülerinnen und Schüler der Sek I das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich untersagt. Allen Beteiligten steht jederzeit der Pausenbereich des Forums zur Verfügung. Der Schulleiter trägt gemeinsam mit dem Kollegium die Gesamtverantwortung. Anweisungen können kurzfristig notwendig werden. Diesen ist Folge zu leisten. Für das Internat und weitere Bereiche (z. B. Fachräume) gelten zur notwendigen Klärung und Regelung des Gesamtablaufs ergänzende Einzelordnungen