Vertretungskonzept

Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildungen, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte usw. fallen Vertretungen an. Das verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten.

Ziele

Ziel ist die Qualität und Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.

Das Vertretungskonzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Eindeutigkeit für das Kollegium, die Schüler und Eltern schaffen.

Grundsätze

Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht.

Wenn Material vorliegt, wird dies für die Vertretungsstunde genutzt, ansonsten wird Fachunterricht angestrebt.

Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Es wird angestrebt, eine ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.

Bei kurzfristigem Ausfall wird bezüglich des Vertretungsunterrichts wie folgt verfahren:

  1. Vertretung durch Lehrkräfte der jeweiligen Klasse,
  2. Vertretung durch einen entsprechenden Fachlehrer,
  3. allgemeine Vertretung (weder klassen- noch fachbezogen).

Verlässlichkeit des schulischen Angebots: in den Jahrgängen 5 - 10 wird der Unterricht mindestens von der 1. – 5. Std. vertreten. Ausnahmen gelten nur bei extremen Witterungslagen oder/und wenn die Schülerbeförderung ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Im Einzelfall werden abweichende Regelungen den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben (z.B. bei Veranstaltungen).

Einzelstunden werden möglichst durch Vorziehung von Randstunden vertreten oder Nachmittagsunterricht wird möglichst in den Vormittag vorgezogen.

Die Randstunde des Vormittagsunterrichts wird bei nachfolgendem Nachmittagsunterricht vertreten.

Auf dem Vertretungsplan wird das Fach ausgewiesen, damit die Bücher und Unterrichtsmaterialien mitgebracht werden können.

Die Fachlehrerinnen und -lehrer stellen bei vorhersehbarem Fehlen entsprechende Arbeitsaufträge und -materialien zur Verfügung; dieses wird im Vertretungsplan ausgewiesen oder die Vertretungslehrkräfte darüber mündlich informiert.

Bei langfristigem Ausfall von Lehrkräften wird eine Dauervertretung eingesetzt, die einen möglichst großen Anteil der ausfallenden Stunden übernimmt. Begrenzender Faktor ist dabei die Verfügbarkeit der Lehrkräfte im Stundenplan sowie die Problematik der Überlastung durch die Vertretung. Die Eltern werden bei einem langfristigen Ausfall bzw. einer langfristigen Vertretung durch die Schulleitung informiert.

Referendare können nach jeweiliger Rücksprache zu kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen herangezogen werden, sofern es sich um ihren eigenverantwortlichen Unterricht oder ihren derzeitigen Ausbildungsunterricht handelt.

Bei Ausfall der 6. Std. können Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsangebot teilnehmen, in der Bibliothek unter Aufsicht arbeiten.

Grundsätze für die Kursstufe

In den Jahrgängen 11 und 12 werden Stunden, die die regulär vorgesehene Lehrkraft nicht halten kann, durch Zusammenlegung von Kursen, ggf. durch Lehrertausch aufgefangen. Ist dies nicht möglich, findet eigenverantwortliches Arbeiten statt (Studienstunde), eine Beaufsichtigung erfolgt in der Regel nicht.

Als Arbeitsraum steht die Bibliothek zur Verfügung von Mo – Do 9.30 – 16.00 Uhr und Fr von 9.30 – 12.30 Uhr. Auf Nachfrage kann ein freier Raum aufgeschlossen werden, ein Schülerarbeitsraum ist derzeit in Bau.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, bei vorhersehbarer Abwesenheit geeignete Aufgaben zu stellen und deren Ergebnisse nach Beendigung ihrer Abwesenheit zu kontrollieren.

Der Lernort wird von der Lehrkraft festgelegt und ist abhängig von den pädagogischen Gegebenheiten der jeweiligen Lerngruppe sowie vom Thema, den Unterrichtsmaterialien und den geforderten Sozialformen (z.B. Einzelarbeit zuhause, Partner- bzw. Gruppenarbeit in der Schule, Internetrecherche zuhause oder in der Schule).

Wenn der/die Kurslehrer/in Unterrichtsmaterial und entsprechende Arbeitsaufträge für die konkrete Vertretungsstunde zur Verfügung stellen kann, wird dies über die Kursadresse auf dem Schulserver IServ unter www.nigb.de verteilt und auf dem Vertretungsplan vermerkt.

 

Organisatorische Regelungen des Vertretungsunterrichts

Alle Kollegen und Schüler nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand des Vertretungsplans.

Der Vertretungsplan wird über die Monitore im Foyer des Hauptgebäudes, im Forum und im Lehrerzimmer bekannt gegeben und ist über WebUntis einsehbar.

Der Plan ist morgens in der Regel bis 7.30 Uhr aktualisiert.

Für den Folgetag sind die Angaben im Vertretungsplan bis 18.00 Uhr (Fächer/Unterrichtsmaterialien, Entfälle, Verlagerungen) für alle verbindlich.

Für den Fall, dass einzelnen Schülern kein Internet zur Verfügung steht, ist darüber der/die Klassenlehrer/in zu informieren und andere Informationsmöglichkeiten abzusprechen.

Bei abweichenden kurzfristigen Änderungen werden die Lehrkräfte oder Lerngruppen mündlich informiert.

Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildung, Klassenfahrten oder sonstigen Beurlaubungen) stellt die zu vertretende Lehrkraft in der Regel und nach Absprache Planungsunterlagen/Material für den Vertretungsunterricht zur Verfügung.

Bei unvorhersehbarer Dienstunfähigkeit wird dies am Vortag bis spätestens 17.00 Uhr bzw. am ersten Tag zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr telefonisch über das Vertretungshandy gemeldet.

An jedem Schultag werden für die erste Stunde zwei Vertretungsbereitschaften eingerichtet.

Eine ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit ist im Sekretariat vorzulegen:

  • für Beamte, wenn diese länger als drei Arbeitstage andauert,
  • für Angestellte (z.B. nach TV-L beschäftigte Lehrkräfte), wenn diese länger als drei Kalendertage andauert,
  • bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren ist grundsätzlich mit dem Kind ein Arzt aufzusuchen und eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, die die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes dokumentiert (§ 45 SGB V).

Übersicht

Vertretungsplan Erklärvideo